Zeichnung Portrait Justus Möser Zeichnung Portrait Justus Möser Zeichnung Portrait Justus Möser Zeichnung Portrait Justus Möser

Sekretär und Syndikus der Ritterschaft

1741, nach nur zwei Semestern seines Jurastudiums, wurde Justus Möser durch die guten Beziehungen seines Vaters zum Sekretär der Ritterschaft ernannt; die offizielle Bestallung erfolgte 1744. In diesem Amt war er vor allem für die Führung des Protokolls bei Versammlungen des Gremiums sowie für die ordentliche und gewissenhafte Verwaltung u. a. des ritterschaftlichen Archivs verantwortlich. Als Zeitverschwendung kamen ihm neben Kopier- und Abschreibarbeiten auch die Botengänge vor, die er als Sekretär auszuführen hatte. Insgesamt fühlte er sich in dem Amt unterfordert. Dies änderte sich seit Beginn der 1750er Jahre, als sein Vorgesetzter (Syndikus Gustav Mühlenkampf) unter anderem aufgrund von Alkoholproblemen sein Amt nicht mehr zufriedenstellend ausfüllen konnte. Justus Möser, der als Sekretär offenkundig das Vertrauen der Ritterschaft gewonnen hatte, übernahm zunehmend dessen Aufgaben, bevor er 1756 selbst offiziell zum Syndikus der Ritterschaft ernannt wurde. Hier oblagen ihm unter anderem die Kontrolle der ritterschaftlichen Kasse, die Vorbereitung der Auftritte des Gremiums auf den Landtagen, die Abstimmung mit den beiden anderen Ständen (Domkapitel und Städte) sowie allgemein die Beratung in rechtlichen Angelegenheiten. Auch bei der Überprüfung der adeligen Abstammung der Mitglieder sowie in Fragen der internen Rangfolge spielte Möser als Syndikus eine wichtige Rolle – im auf Rang und Zeremoniell bedachten 18. Jahrhundert keine unbedeutende Aufgabe.

Um die Verdienste des Syndikus zu würdigen, wurde der Bildhauer Georg Gerhard Wessell im Jahr 1792 zu Justus Mösers 50-jährigem Dienstjubiläum beauftragt, ein Denkmal zu erschaffen. Das Monument war für den Innenraum konzipiert und stand in der Stube der Osnabrücker Ritterschaft.

Die zahlreichen Kontakte zu Mitgliedern des Osnabrücker Adels, die Justus Möser im Rahmen seiner Tätigkeit für die Ritterschaft knüpfte, kamen ihm besonders während seiner beruflichen Anfangsjahre als Advokat zugute.

... und bey gar wichtigen Vorfällen sitze ich offt ganz allein im Collegio.

Justus Möser 1754