Zeichnung Portrait Justus Möser Zeichnung Portrait Justus Möser Zeichnung Portrait Justus Möser Zeichnung Portrait Justus Möser

Regierungsbeamter

Neben seiner Funktion als Syndikus der Ritterschaft wurde Justus Möser zu einem der wichtigsten Beamten des Fürstbistums. Als Advocatus patriae (seit 1747) war er hauptsächlich mit Steuersachen und Grenzangelegenheiten befasst; als Kriminaljustizrat (seit 1762) oblagen ihm unter anderem die Verhöre der Gefangenen im Zuchthaus, wobei auch die Folter zum Einsatz kommen konnte, zu der sich Möser übrigens nie kritisch äußerte. 

In den frühen 1760er Jahren verhandelte er als Vertreter aller drei Osnabrücker Stände erfolgreich mit den Besatzungsmächten, die im Siebenjährigen Krieg (1756-1763) das Fürstbistum besetzt hatten. Es gelang ihm, die auferlegten Geldforderungen erfolgreich herunterzuhandeln, womit er einen bedeutenden Grundstein für das Wiederaufblühen des Territoriums legte. In diesem Zusammenhang reiste Möser im Winter 1763/64 für fünf Monate nach London – seine einzige Auslandsreise außerhalb des Gebiets des Alten Reiches und zugleich, vom Studium abgesehen, längste Abwesenheitsphase von seiner Heimatstadt.

Während dieser Reise wurde er von König Georg III. (1738-1820) empfangen und gewann das Vertrauen des Leiters der Deutschen Kanzlei in London, Burchard Christian von Behr (1714-1771). Dies führte zu einer beispiellosen Karriere im landesherrlichen Dienst. Möser wurde de facto zur entscheidenden Persönlichkeit im Fürstbistum. Alle wesentlichen Angelegenheiten gingen über seinen Tisch: Er formulierte Gesetzestexte, hatte ein wichtiges Mitspracherecht bei der Besetzung von Stellen und war der entscheidende Berater seiner Vorgesetzten, die sich seine Vorschläge und Erwägungen in der Regel zu eigen machten. In dieser herausgehobenen Position brachte Justus Möser zahlreiche Reformprojekte auf den Weg, so etwa in der Landwirtschaft oder bei Handel und Gewerbe, die – im Einklang mit den aufklärerischen Strömungen seiner Zeit – immer „das allgemeine Beste“ befördern sollten. Daneben bemühte er sich um einen Ausgleich zwischen den Konfessionen.

1782 schrieb er, dass er „mit in der Regierung [sitze], den Vortrag in allen Staats- und Regierungs-Sachen“ habe und „das Vertrauen aller Theile“ genieße. Dieses Vertrauen war die eigentliche Grundlage für Mösers besondere Position: Es gelang ihm immer wieder, seine unterschiedlichen Loyalitäten – als Syndikus der Ritterschaft den Ständen verpflichtet, als hoher Beamter dem Landesherrn – und die mitunter widerstreitenden Interessen der verschiedenen Parteien weitestgehend auszugleichen.

... ungeachtet ich in sehr besonderen Verhältnissen stehe, indem ich Herrn und Ständen zugleich diene ...

Justus Möser 1792