Zeichnung Portrait Justus Möser Zeichnung Portrait Justus Möser Zeichnung Portrait Justus Möser Zeichnung Portrait Justus Möser

Gelegenheitsschriften

Schon früh trat Justus Möser mit Gedichten hervor, zunächst mit Gelegenheitslyrik. Anlässe boten Geburtstage, Hochzeiten, Todesfälle, Fürstenlob oder Gratulation. In gebildeten Ständen gehörten derartige Gedichte schon zum Lernstoff von Schülern, um literarische und sprachliche Stilsicherheit zu erlangen. Zugleich sollte geübt werden, mit gelehrten Anspielungen zu prunken. Das erste überlieferte dichterische Werk Mösers ist ein 1730 (er war 9 Jahre alt) auf den Tod der Großmutter verfasstes Trauergedicht, das sogar gedruckt wurde.

Weitere anlassbezogene Gedichte ziehen sich durch sein gesamtes Schaffen. Es finden sich neben Dichtungen zu familiären Ereignissen auch pompöses Fürstenlob (z. B. auf Friedrich II. von Preußen 1742), daneben auch Liebesgedichte, Spottverse und Fabeln, wovon vieles ungedruckt im Nachlass verblieb.

Hervorzuheben ist eine Ode auf den hundertsten Jahrestag des Westfälischen Friedens. Im Text anlässlich des „feyerlichst begangenen Jubelfestes“ vom 25. Oktober 1748 zeigen sich sowohl ein prunkvoll barocker Stil als auch ein neues Fürstenverständnis, das in die Verse mündet: „Der König sei des Volkes Knecht,/Gemeines Wohl ihr einzigs Recht.“

Mösers elegante Sprache und sein souveräner Umgang mit unterschiedlichen Stilhöhen ziehen sich durch sein ganzes Werk – einschließlich seiner Briefe. Gelegenheitsgedichte, poetische Fragmente und nicht anlassbezogene Lyrik lassen sich mit Blick auf Mösers Nachlass nicht immer klar trennen. Das Spielen und Weiterspinnen eines von Kindheit an erlernten Formenrepertoires scheinen jedenfalls zeitlebens eine wichtige Fingerübung Mösers geblieben zu sein.

Der König sei des Volkes Knecht, Gemeines Wohl ihr einzigs Recht.

Justus Möser 1748