Johann Ernst Justus Möser
Zweifellos gehörte der frühe Tod seines einzigen Sohnes (1753-1773) zu Justus Mösers tiefgreifendsten Schicksalsschlägen. Johann Ernst Justus Möser war vier Jahre jünger als seine Schwester Johanna Wilhelmina Juliana (genannt Jenny). Der Neugeborene, von dem Justus Möser im September 1753 noch besorgt schrieb, „sollte er jemals gros werden“, erreichte – was in Zeiten hoher Kindersterblichkeit nicht selbstverständlich war – das Erwachsenenalter und nahm, nach vermutlich sehr guter Erziehung und dem Besuch des Osnabrücker Ratsgymnasiums, im Herbst 1772 in Göttingen das Jurastudium auf.
Der einzige erhaltene Brief Justus Mösers an seinen Sohn ist ein väterliches Ermahnungsschreiben, in dem der junge Student zu gutem Betragen angehalten wird. Abschließend erinnert der Vater an das wechselseitige Vertrauen und gemahnt den Sohn, sich „zu bewegen und zu ermuntern“.
All dies konnte gleichwohl nicht verhindern, dass Johann Ernst Justus bereits im Jahr darauf, mit nur 20 Jahren, in Göttingen an den Masern starb – und nicht im Duell, wie lange Zeit angenommen wurde. Die Erschütterung der Eltern klingt in Justus Mösers Brief vom 17. Mai 1773 durch, wenn er schreibt: „Ich wage es nicht, auch nur eine Anzeige des Schmerzens zu thun, welchen ich über diesen unvermutheten Todesfall empfinde. Er ist zu gros ...“, und die Mutter ergänzt: „Sein gerechter Schmerz ist von so einer Beschaffenheit, daß er ihn gantz betäubt“.
Ich aber hoffe, Du werdest Dich, so wie Du hier gethan, selbst schon in Acht nehmen.
Justus Möser 1772 an seinen Sohn